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WAGENER-Haustechnik - Die Profis für Erneuerbare Energien aus Dinslaken

Installation aus Dinslaken

Legionellenprüfung in Dinslaken

Legionellenfreie Trinkwasseranlagen

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Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite mit einer Legionellenprüfung in Dinslaken und Umgebung!

Hintergründe

Gesundheitlich unbedenkliches Trinkwasser – dafür Sorge zu tragen obliegt nicht nur Ihrem örtlichen Wasserversorger. Durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung 2001 in den Jahren 2011 und 2012 sind nun auch Sie als Immobilienbetreiber verstärkt in der Pflicht.

Vor allem die regelmäßige Untersuchungspflicht auf Legionellen im Trinkwasser betrifft nun nicht mehr nur bestimmte öffentliche Immobilien mit sensiblem Bewohnerkreis, sondern alle Immobilien, in denen Trinkwasser öffentlich oder gewerblich zur Verfügung gestellt wird; hierzu zählt auch vermieteter Wohnraum ab 3 Wohneinheiten. Zusätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Gebäude verfügt über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung mit einem Speichervolumen von mehr als 400 l und/oder einem Inhalt von mehr als 3 Litern in einer Rohrleitung zwischen Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle.
  • Es gibt Duschen oder andere Einrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.

Darüber hinaus legt die Trinkwasserverordnung die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung einer Wasserversorgungsanlage in die Hände des Betreibers.

Ihre Verantwortung als Betreiber

Um es ganz deutlich zu machen: ab dem Übergabepunkt hinter der Wasseruhr sind Sie als Immobilienbetreiber verantwortlich für die Wasserqualität! Und diese hängt in besonderem Maß vom Zustand der gesamten Trinkwasserinstallation ab. Aufbau und Technik sind durch verbindliche Vorschriften geregelt; Grundlage bilden neben der Trinkwasserverordnung die sog. allgemein anerkannten Regeln der Technik gemäß DIN EN 806-5.

Da vorausgesetzt wird, dass Betreiber sich nicht hinreichend mit den Vorschriften und Regeln auskennen und dies auch nicht müssen, besteht eine Informationspflicht durch Planer und ausführende SHK-Fachbetriebe. So soll sichergestellt werden, dass die Trinkwasserinstallation regel- und gesetzeskonform aufgebaut ist und eine auf Ihre Trinkwasserinstallation abgestimmte Inspektions- und Wartungsanleitung vorliegt. Dies beinhalte auch, die Aufforderung, einen Wartungsvertrag abzuschließen. Einen Bestandsschutz für ältere Anlagen gibt es übrigens nicht, auch diese müssen den geforderten Vorgaben entsprechen! Die oben erwähnte Untersuchungspflicht auf Legionellen ergänzt das Maßnahmenpaket zum Schutz der Bewohner vor krankheitserregenden Verunreinigungen im Trinkwasser. Ganz wichtig für Betreiber gewerblich genutzter Immobilien, in denen die o. g. Bedingungen erfüllt sind: die erstmalige Untersuchung auf Legionellen muss bis zum 31.12.2013 erfolgt sein! Die wenigsten wissen um die Haftungsfallen, die sich aus Mißachtung oder Unterlassung ergeben können. Kommt jemand zu Schaden, sind die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen unabsehbar!

Sicherheit auf ganzer Linie – Legionellenüberprüfung in Dinslaken durch Wagener-Haustechnik

Die Probenahme für die Trinkwasseranalyse auf Legionellen darf nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die in das Qualitätsmanagement einer anerkannten Trinkwasseruntersuchungsstelle eingebunden sind. Unser Betrieb verfügt über diese Fachleute.

Das ist aber nur einer der Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns als Ihrem kompetenten SHK-Betrieb. Der Untersuchung auf Legionellen vorangestellt ist eine Bestandsaufnahme Ihrer Trinkwasserinstallation: der Trinkwasser-Check. Mit diesem wird der Ist-Zustand Ihrer Trinkwasserinstallation festgestellt. Mit anderen Worten: Halten Sie die anerkannten Regeln der Technik ein und funktioniert die Technik einwandfrei (z. B. die Einbauten an der Zirkulation wie Pumpen, Strangregulierer etc.)? Außerdem werden Rohrleitungsmaterialien kontrolliert und der Betrieb wird überprüft. Hierzu zählt u. a. ob Filter gespült und gewartet und ob Perlatoren und Duschschläuche in einem hygienisch einwandfreien Zustand sind. So wird gleichzeitig dokumentiert, ob der Routinebetrieb in Ihrer Immobilie gewährleistet ist.

Selbstverständlich kümmern wir uns auch um den Einbau der für die Probenahme nötigen Entnahmeventile und übernehmen alle weiteren mit der Legionellenuntersuchung verbundenen Tätigkeiten, bis hin zu ggf. nötigen Maßnahmen im Falle einer Kontamination Ihres Trinkwassers.

Ihr Vorteil: wir bieten Ihnen alle Leistungen rund um die Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen aus einer Hand! So sind Sie nicht nur auf der sicheren Seite, sondern sparen viel Zeit und Aufwand. Aber wir entlasten Sie nicht nur, sondern sorgen außerdem für eine rechtssichere Umsetzung der Trinkwasserverordnung. Vor allem aber endet unsere Leistung nicht mit Übermittlung des Untersuchungsbefundes, sondern wird dann besonders interessant, wenn Legionellenbefunde über dem „technischen Maßnahmenwert“ von 100 KBE/100 ml ein schnelles und zuverlässiges Handeln erfordern.

Unsere Leistungen bei der Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen

Standardleistungen:

  • Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt.
  • Aufnahme der Trinkwasserinstallation und Dokumentation der vorgeschriebenen Entnahmestellen.
  • Trinkwassercheck (gefordert, um den Regelbetrieb sicherzustellen).
  • Festlegen der Probenahmestellen.
  • Einbau der Probenahmeventile.
  • Entnahme der Trinkwasserproben.
  • Weiterleitung der Proben an das untersuchende Labor.
  • Überwachung der Fristen für die Auswertung der Proben.
  • Weiterleitung der Prüfergebnisse an den Auftraggeber.
  • Online-Dokumentation und Archivierung.

Optionale Leistungen:

  • Meldung der Untersuchungsergebnisse direkt an das Gesundheitsamt.

Zusätzliche Leistungen bei Überschreitung der Maßnahme- oder Gefahrenwerte:

  • Unverzügliche Meldung.
  • Erstellung Gefährdungsanalyse und Maßnahmeplan.
  • Weitergehende systematische Untersuchungen.
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen.
  • Umsetzung der vom Gesundheitsamt geforderten Maßnahmen inkl. Sanierungsmaßnahmen.
  • Freimessung der Anlage mit Gütesiegel.

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